Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Verwender

Als Verwender dieser AGB gilt:
Sozialwerk Vogtland g GmbH
Schloßstraße 1A
08248 Klingenthal
Registernummer: HRB 9855
Registergericht: Amtsgericht Chemnitz


§ 2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Verwender und einem Verbraucher (Gemäß § 13 BGB einer „natürlichen Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können“).


§ 3 Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstextes

Die Bestimmungen dieser AGB gelten für Bestellungen, welche Verbraucher über den Online-Shop der Website https://essenbestellung.sozialwerk-vs.de/ abschließen.

Der Vertrag kommt mit dem Verwender (siehe § 1) zustande.

Die Vorstellung und Beschreibung der Waren auf der Internetseite https://essenbestellung.sozialwerk-vs.de/ stellt kein Vertragsangebot dar.

Um Essen zu bestellen bzw. wieder abzubestellen, bitte auf den jeweiligen plus bzw. minus Button klicken.
Dann wird das Feld grün (Bestellt) bzw. weiß (Abbestellt) und die Anzahl der bestellten Essen wird angezeigt.
Damit ist das Essen bestellt / abbestellt. Sie müssen die Bestellung nicht erneut bestätigen.


§ 4 Zahlung

Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie weitere Preisbestandteile sind in den angegebenen Preisen inbegriffen.
Verbrauchern stehen folgende Zahlungsoptionen zur Verfügung:
Rechnung (digital)


§ 5 Gebührenerhebung

Die Abrechnung wird für den zurückliegenden Kalendermonat anhand der Essenbestellungen vom Träger mittels Rechnung eingefordert. Diese wird monatlich in Ihrem User-Login hinterlegt.
Bereits aufgegebene Bestellungen können am selben Tag der Essenausgabe bis spätesten 08:00 Uhr im Online-Shop durch den Verbraucher storniert werden.
Der ausgewiesene Rechnungsbetrag muss 14 Tage ab Rechnungsdatum auf unserem Konto eingegangen sein. Die Essenteilnehmer können dem Einzug der jeweiligen Rechnungsbeträge mittels SEPA Lastschriftverfahren zustimmen. Das Sepa-Mandat kann über den User-Login eingerichtet werden.
Für den Fall, dass der Rechnungsbetrag nicht eingezogen werden kann, gelten folgende Gebühren als vereinbart:
· Rücklastschriftgebühr der Bank
· 2,50 € Mahngebühr pro Mahnstufe,
· 10,00 € Bearbeitungsgebühr für eine ggf. notwendig Einstellung der Essenlieferung.
Wird eine regelmäßige Rückbuchung festgestellt, erhöht sich die monatliche Mahngebühr um 2,50 € pro Mahnung. Eine regelmäßige Rückbuchung liegt dann vor, wenn der Rechnungsbetrag für die Essenteilnehmer monatlich ohne Aussetzung zurück gebucht wird. Beanstandungen zu Rechnungen sind bis 14 Tage nach Rechnungsdatum durch den Essenteilnehmer oder dem gesetzlichen Vertreter möglich. Schuldner der Forderungen des Trägers sind die Essenteilnehmer bzw. bei minderjährigen Essenteilnehmer deren gesetzliche(r) Vertreter. Mehrere Personen haften als Gesamtschuldner.
Eine Rückerstattung überzahlter Beiträge oder sonstiger Entgelte aufgrund der Verletzung der Mitteilungspflicht findet nicht statt.
Im Falle von Zahlungsrückständen ist der Anbieter berechtigt, die Essenversorgung des Kunden bis zu deren Ausgleich einzustellen.

 


§ 6 Lieferung, Lieferungsbeschränkungen

Die Lieferung erfolgt – sofern die Beschreibung eines gewählten Produkts nicht explizit Abweichendes festlegt – am laut Bestellung angezeigten Werktag.


§ 7 Gefahrenübergang

Das Risiko einer zufälligen Verschlechterung oder einem zufälligen Verlust der Ware liegt bis zur Übergabe der Ware beim Verwender und geht mit der Übergabe auf den Verbraucher über.


§ 8 Gewährleistung

Die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen gelten.


§ 9 Haftung

Der Träger haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Träger nur für Schäden wegen
· Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
· Verletzung einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht (in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt)
Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware durch die Küche oder sofern und soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind.
Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht auf einem Mangel beruht, kann der Essenteilnehmer nur kündigen, wenn der Träger die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
Eine Betreuung der Essenteilnehmer – soweit zutreffend – findet durch den Träger nicht statt.


§ 10 Hygiene

Der Träger verpflichtet sich, die einschlägigen Hygienebestimmungen (HACCP) zu beachten und die Speisen in einwandfreien Zustand bereitzustellen.


§ 11 Sonstiges

Sollten einzelne hier aufgeführte Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die beiden Parteien nach dem Sinn und Zweck bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
Mündliche oder schriftliche Nebenabreden bestehen nicht.
Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Eine mündliche Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses ist nicht möglich.